Umzugstipps
Mit dem Wohnungswechsel sind regelmäßig Kosten verbunden, die erhebliche Beträge ausmachen können hier finden Sie viele nützliche Tipps für Ihren U...
Umzugstipps – hier finden Sie eine übersichtliche Checkliste mit Terminen, Aufgaben und Tipps für Ihre Umzugsplanung. Sie können sich diese Checkli...
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Unser Umzugsunternehmen bietet Ihnen als zuverlässiger Partner mit unserem Sitz in Leipzig eine Vielzahl von verschiedenen Dienstleistungen an
Zunächst möchten wir uns ganz herzlich für alle Beauftragungen und Bewertungen bedanken. Derzeit erreichen uns wegen Corona sehr viele Anfragen und Nachfragen zu den geplanten Umzügen.
Kurz: Nach wie vor finden unsere Umzüge innerhalb Deutschlands statt.
Umzug in Planung oder schon beauftragt – Corona – was nun?
Zurzeit dürfen Umzüge durch geeignete* Umzugsspeditionen durchgeführt werden, mit privaten Helfern jedoch nicht – Kontaktverbot. Oftmals ist die alte Wohnung schon gekündigt und der neue Mietvertrag oder die Belastung durch Kredit wegen Hausbau etc. beginnt, weshalb der Umzug naht.
Die Beauftragung einer Umzugsfirma ist möglich. Zu beachten sind jedoch, die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.
– Hygiene- und Abstandsregeln
– Zugang zu Sanitäreinrichtung z.B. zum Händewaschen gewähren etc.
Solange es keine Weisung einer Behörde gibt, besteht unsererseits kein Grund, das Unternehmen zu schließen oder die Mitarbeiter nach Hause zu schicken. Ist ein Berufsverbot durch eine Behördliche Anordnung ausgesprochen, dann ist jedes Umzugsunternehmen verpflichtet, diese Anordnung einzuhalten. Selbstverständlich sind auch wir vor solch einer Weisung nicht geschützt. In diesem Fall würden wir Sie schnellst möglich verständigen und das weitere Vorgehen besprechen.
Bis dahin bleibt es bei dem vereinbarten Umzugstermin. Bitte bleiben Sie gesund.
Mit besten Grüßen
Ihr Umzugsservice easymove
* Zulassung als Umzugsspedition mit Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKV) gleich Registrierung und nachzulesen unter BAG (Bundesamt für Güterkraftverkehr) über Firmensuche auch nach Postleitzahl
* Entsprechende Versicherungsbestätigung zum Transport von Umzugsgut
Ein Umzug ist ein Wechsel des Wohnsitzes, meist des Hauptwohnsitzes, in eine andere Wohnung oder Haus.
Umzugskosten
Mit dem Wohnungswechsel sind regelmäßig Kosten bzw. Verluste verbunden, die erhebliche Beträge ausmachen können:
Dies sind Kosten für die Wohnungssuche, Makler, zeitweise doppelte Miete, Renovierungskosten, Neuanschaffungen von Möbeln und die Umzugskosten selbst. Diese bestehen meist aus den Kosten für Verpackung und Transport der Möbel und des Hausrates sowie eventueller Beschädigungen und verloren gegangener Gegenstände während des Umzugs. Wichtige Kostenpositionen sind die Miete des Umzugswagens und ggf. die Beauftragung von Umzugsunternehmen.
Umzugskostenerstattung
Sofern der Umzug beruflich veranlasst ist, erfolgt in vielen Fällen eine Umzugskostenerstattung durch den Arbeitgeber. Umgangssprachlich wird hier vom Gardinengeld gesprochen. Für Bundesbeamte, Richter und Soldaten in Deutschland richten sich die Umzugskostenerstattungen nach dem Bundesumzugskostengesetz bzw. nach den jeweiligen Landesgesetzen. Für Mitarbeiter der freien Wirtschaft können tarifvertragliche oder einzelvertragliche Regelungen getroffen werden, ob, wann und in welchem Umfang das Unternehmen eine Umzugskostenerstattung vornehmen muss. Bis Ende 2008 bestand die Umzugskostenbeihilfe für Arbeitslose, die eine neue Stelle an anderem Ort annahmen.
Steuerliche Behandlung in Deutschland
Bei einem beruflich bedingten Umzug sind die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Bei einem privat veranlassten Umzug sind 20 % der Lohnkosten der Möbelpacker oder des Umzugsunternehmens bis zu einem Betrag von 4.000 € als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. In besonderen Fällen (z. B. Umzug in eine behindertengerechte Wohnung nach einem Unfall) sind Umzugskosten auch als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Umzugskostenerstattung sind auf Unternehmensseite typischerweise abzugsfähige Betriebsausgaben, wenn der Umzug des Arbeitnehmers beruflich bedingt war. 2013 zogen in Deutschland 9,4 Millionen Personen bzw. 5,9 Millionen Haushalte um. Die Umzugsquote, also der Anteil derjenigen Bürger über 18 Jahren an der Gesamtbevölkerung über 18 Jahre, die in diesem Jahr umzogen, beträgt ca. 14 %. Im Durchschnitt zieht jeder Deutsche alle 7 Jahre um.
Bei ca. 15 % der Umziehenden liegt der Grund im beruflichen Bereich, etwa 16 % ziehen mit einem Partner zusammen und 47 % wollen sich in Bezug auf die Wohnverhältnisse verbessern.
Quelle: Wikipedia