Umzugstipps

Mit dem Wohnungswechsel sind regelmäßig Kosten verbunden, die erhebliche Beträge ausmachen können hier finden Sie viele nützliche Tipps für Ihren U...

Umzugstipps – hier finden Sie eine übersichtliche Checkliste mit Terminen, Aufgaben und Tipps für Ihre Umzugsplanung. Sie können sich diese Checkli...

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Ihr Umzug: Stressfrei planen, Kosten optimieren & Steuervorteile nutzen

Ein Umzug markiert einen neuen Lebensabschnitt. Ob der Wechsel in ein neues Haus oder die erste eigene Wohnung – mit einer guten Planung behalten Sie die Kosten im Griff und profitieren von staatlichen Förderungen.

Was kostet ein Umzug?
Ein Wohnungswechsel ist oft mit erheblichen Investitionen verbunden. Neben der Zeit sollten Sie vor allem folgende Kostenfaktoren einplanen:

  • Vorbereitung: Kosten für Wohnungssuche, Maklergebühren und Renovierung der alten oder neuen Räume.
  • Doppelbelastung: Zeitweise anfallende doppelte Mietzahlungen.
  • Logistik: Miete für Umzugswagen, Verpackungsmaterial oder die Beauftragung eines professionellen Umzugsunternehmens wie das Team von Umzugsservice easymove.
  • Einrichtung: Neuanschaffung von Möbeln und Haushaltsgeräten.

Umzugskostenerstattung: Wer zahlt mit?
In vielen Fällen müssen Sie die Kosten nicht alleine tragen. Prüfen Sie Ihre Ansprüche auf Erstattung:

  • Beruflicher Umzug: Viele Arbeitgeber erstatten die Kosten (oft als „Gardinengeld“ bezeichnet).
  • Öffentlicher Dienst: Für Bundesbeamte, Richter und Soldaten gelten das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) sowie entsprechende Landesgesetze.
  • Freie Wirtschaft: Ansprüche ergeben sich hier meist aus Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen.

Steuervorteile sichern: So sparen Sie bares Geld
Deutschland fördert den Wohnungswechsel steuerlich. Je nach Grund des Umzugs gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  1. Beruflich bedingt: Die Kosten sind in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar (z. B. bei Arbeitsplatzwechsel oder deutlicher Fahrzeitverkürzung).
  2. Privat veranlasst: Sie können 20 % der Lohnkosten (bis max. 4.000 € pro Jahr) als haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen.
  3. Besondere Umstände: Umzüge aufgrund von Krankheit oder Behinderung können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Tipp: Nutzen Sie für die Steuererklärung die Umzugskostenpauschale des Bundesfinanzministeriums, um Kleinausgaben ohne Einzelnachweis abzusetzen.

Zahlen & Fakten zum Umzug in Deutschland
Wussten Sie schon? Die Deutschen sind nach Stand aus 2025 ein umzugslustiges Volk:

  • Jeder Deutsche zieht im Schnitt  alle 7 Jahre um.
  • Jährlich wechseln ca.  9,4 Millionen Personen ihren Wohnsitz.
  • Die Hauptgründe: Verbesserung der Wohnqualität (47 %), Zusammenzug mit dem Partner (16 %) oder berufliche Veränderungen (15 %).